Seiteninhalt
Schulunfälle
Ihr Kind ist im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg und bei anderen Schulveranstaltungen gegen Unfallfolgen versichert.
Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen und ein Arztbesuch nötig sein, teilen Sie bitte dem erstbehandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Bitte informieren Sie zudem spätestens am nächsten Tag die Schule, wenn der Arzt wegen eines Schulunfalls aufgesucht wurde, denn wir müssen jeden Unfall unverzüglich und schriftlich der Kommunalen Unfallversicherung Bayern melden.