Sprungziele
Seiteninhalt

Vorrückungsbestimmungen

Voraussetzungen zum Wiederholen in der 1. und 2. Klasse

Wenn sich aus dem Bericht im Jahreszeugnis Zweifel ergeben, ob der Schüler dem Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe folgen kann, dann gilt die Entscheidung des Klassenlehrers im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und mit Zustimmung des Schulleiters. Gegebenenfalls ist zu erwägen, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Voraussetzung zum Wiederholen in den Jahrgangsstufen 3 und 4

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 sollte das Vorrücken nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung oder in seinen Leistungen erheblich unter dem altersgemäßen Stand seiner Jahrgangsstufe liegt und nicht erwartet werden kann, dass der Schüler am Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe mit Erfolg teilnehmen kann.

Seite zurück Nach oben