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Schulwegsicherheit

Schulweg

Für den Schulweg sollte ein möglichst direkter, aber vor allem auch sicherer Weg gewählt werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen ergänzend zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie im Anschluss aufgelistet. Alternativ können Sie die Standorte der schulwegrelevanten Orte in Ihrer Nähe auch über eine Karte aufrufen. Diese finden Sie als hier als PDF

Schulwegkarte

oder besuchen Sie die interaktive Seite

Schulweginformationen GS Igensdorf

Bushaltestellen, Verkehrshelferübergänge und Ampeln

(Schul-)Bushaltestellen

Stand Schuljahr 2021/2022 werden folgende Bushaltestellen zu Schulzeiten von den Linien 217 und 223 bzw. von Schulbussen angefahren:

Bushaltestelle

Buslinie

Affalterbach

217

Dachstadt Mitte

223

Etlaswind

217

Kirchrüsselbach

217

Mitteldorf

Schulbus

Mittelrüsselbach

217

Oberlindelbach

217

Pettensiedel Mitte

217

Drosselhof

217

Abzw. Pommer

223

Pommer

223

Unterlindelbach

217

Unterrüsselbach

217

Walkersbrunn Ort

223

Walkersbrunn Abzw. Guttenburg

223

Weißenohe Schulbushaltestelle Hauptstraße / Ecke B2

Schulbus

Für Kinder aus Ortsteilen, die o.g. Bushaltestellen nicht nutzen können, gibt es ggf. die Möglichkeit, ein Schultaxi zu stellen. Die Entscheidung hierfür obliegt dem zuständigen Landratsamt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bzw. bei Fragen an das Schulsekretariat.

Verkehrshelferübergänge

Verkehrshelferübergänge sind mit dem Verkehrszeichen 356 versehen.

  • Mitteldorf - Höhe Bayreuther Straße 33
    (Hinweis: hier wird seit 2019 nur die Verkehrsinsel an der Bushaltestelle Ecke Stephansweg als Übergang betreut, da sich die Bushaltestelle geändert hat)
  • Stöckach - Höhe Kreuzung Eggloffsteiner Straße / St.-Ägidius-Straße
  • Unterrüsselbach - Höhe Unterrüsselbach 18
  • Walkersbrunn - bei der Bushaltestelle auf der St2236
  • Weißenohe - Hauptstraße
  • Igensdorf - B2, Höhe Haltestelle der Gräfenbergbahn
  • Igensdorf - Forchheimer Straße Ecke St.-Georg-Straße
Ampeln
  • Igensdorf - B2, Höhe Haltestelle der Gräfenbergbahn
  • Igensdorf - Forchheimer Straße Ecke St.-Georg-Straße

Schulwegsicherheit

Schulwegsicherheit

Allgemeines

Wenn Kinder Schulkinder werden, ist es natürlich unabdingbar, dass sie sicher in die Schule kommen. Dies liegt uns allen sehr am Herzen.

Grundsätzlich sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass vor allem jüngere Kinder oftmals im Straßenverkehr noch überfordert sind. Hier spielt natürlich auch die Erfahrung eine Rolle. Ist ein Kind schon regelmäßig zum Kindergarten zu Fuß oder beispielsweise mit dem Roller gefahren, bewegt es sich in der Regel sicherer im Straßenverkehr als ein Kind, das immer in die Kita gefahren wurde oder nur abseits von befahrenen Straßen unterwegs war. Kinder entwickeln erst im Alter von etwa 8 Jahren ein vorausschauendes Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr. Vorher nehmen sie Gefahren noch nicht als solche wahr oder erkennen sie zu spät. Deshalb passiert es schnell, dass sie einfach über die Straße rennen, ohne auf den Verkehr zu achten, weil beispielsweise auf der anderen Seite Freunde stehen. Auch können Kinder erst ab etwa 10 Jahren Geschwindigkeiten richtig einschätzen.

Sichtbarkeit

Nicht nur in absoluter Dunkelheit, auch bei Zwielicht oder trübem Wetter sind Kinder sehr schlecht zu erkennen. Ihre geringe Körpergröße verstärkt den Effekt noch.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind trotzdem gut sichtbar ist. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bevorzugen Sie helle Oberbekleidung oder lassen Sie Ihr Kind eine Leuchtweste o.ä. tragen. Befestigen Sie an Schultasche und Jacke zusätzliche Reflektoren oder Blinker. Je größer die Entfernung, aus der die Kinder sichtbar sind, desto besser.

Dies gilt nicht nur für Kinder, die zu Fuß gehen oder z.B. mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Auch der Weg zur Bushaltestelle sollte möglichst sicher gestaltet werden.

Schulbus

Damit die Kinder sicher in die Schule kommen, können sie Schulbusse und Linienbusse nutzen (siehe Schulweg). Ab etwa 2 Kilometer Schulweg bekommen sie hierfür einen Busausweis von der Schule, der sie zur kostenfreien Nutzung berechtigt.

Fahrrad oder Roller

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ab welchem Alter Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Grundsätzlich dürfen Kinder auch ohne abgeschlossene Fahrradprüfung mit dem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie selbst können am besten einschätzen, wie sicher sich Ihr Kind mit dem Fahrrad auf dem Schulweg bewegt. Beachten Sie hierbei bitte immer, dass es auch zu ungewohnten Verkehrssituationen kommen kann, bedingt durch beispielsweise Baustellen oder ungünstig parkende LKW.

Bitte halten Sie Ihr Kind an, einen Helm zu tragen und diesen auch korrekt zu schließen. Im Falle eines Sturzes kann der Helm entscheidend sein, um schwerere Kopfverletzungen zu vermeiden.

Elterntaxi

So bequem es ist, mit dem Auto in die Schule gefahren zu werden, so birgt das doch gleich zwei Gefahren. Zum einen wollen und sollen die Kinder selbstständiger werden. Hierzu gehört auch, den Schulweg ohne Hilfe der Eltern zu bewältigen. Diese Möglichkeit wird ihnen hiermit genommen. Zum anderen sorgen die Elterntaxis für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen direkt an der Schule, wodurch wiederum andere Kinder gefährdet werden. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Option nur zu nutzen, wenn es gar nicht anders geht.

Schulweghelfer

Um die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen, haben beispielsweise Verwandte, Freunde oder Nachbarn die Möglichkeit, die Kinder als ehrenamtliche Schulweghelfer zu unterstützen.

Schulweghelfer sind für die Schulwegsicherheit von ganz besonderer Bedeutung. Laut Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Inneren und für Integration (2018), hat sich seit 1980 an Überwegen, an denen Schulweghelfer die Kinder unterstützen, kein einziger schwerer oder gar tödlicher Unfall mehr ereignet.

Arbeitskreis Schulwegsicherheit

Der Arbeitskreis Schulwegsicherheit ist der Ansprechpartner in der Schule für alle Themen rund um die Schulwegsicherheit. Er steht in engem Kontakt mit der Schulleitung, der Gemeinde, dem Verkehrserzieher der Polizei Ebermannstadt sowie den Ortsteilverantwortlichen der Schulweghelfer.

Bei Fragen, aber auch Beschwerden zu (Schul-)Busunternehmen (bitte unbedingt Tag, Zeit und Art des Vorfalls notieren!), können sich die Erziehungsberechtigten an den Arbeitskreis wenden.

Kontakt: schulweghelfer-igensdorf@posteo.de

Schulweghelfer gesucht

Schulweghelfer - Helfen Sie mit!

Als ehrenamtlicher Schulweghelfer können Sie die Kinder der Grundschule Igensdorf auf ihrem Schulweg unterstützen und damit ihre Sicherheit deutlich erhöhen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verzeichnete für das Jahr 2016 allein 16.576 Schulwegunfälle von Grundschülern, was in etwa 45 Kindern pro Tag entspricht. Bei Kindern von 6 bis 14 Jahren verunfallten laut Statistischem Bundesamt rund 87 Prozent der Kinder beim Überschreiten der Fahrbahn und rund 4 Prozent beim Spielen auf oder neben der Fahrbahn. Die häufigsten Unfälle ereigneten sich morgens zwischen 7 und 8 Uhr.

Diese beispielhaften Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Kinder an kritischen Orten zu unterstützen. Der Einsatz von Schulweghelfern hat dazu geführt, dass diese Zahlen bereits deutlich geringer sind als noch Jahre zuvor. Laut Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Inneren und für Integration (2018), hat sich seit 1980 an Überwegen, an denen Schulweghelfer die Kinder unterstützen, kein einziger schwerer oder gar tödlicher Unfall mehr ereignet.

Im Folgenden sind die häufigsten Fragen zum Thema aufgeführt. Sollten weitere Fragen auftauchen, können Sie sich an den Arbeitskreis Schulwegsicherheit wenden.

Wenn Sie sich entscheiden, ehrenamtlich als Schulweghelfer tätig zu werden, wenden Sie sich bitte vor Ort direkt an den Ortsteilverantwortlichen. Sollte dieser nicht bekannt sein oder es zu diesem Zeitpunkt keinen Schulwegdienst in Ihrem Ortsteil geben, dann wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Schulwegsicherheit.

Wer kann Schulweghelfer werden?

Schulweghelfer kann jede Person ab 18 Jahren werden, die selbst in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei ist es egal, ob es sich um Eltern, Geschwister, Großeltern, Freunde oder Nachbarn handelt.

Was ist Ihre Aufgabe?

Schulweghelfer können zwei Funktionen ausüben: Unterstützung der Kinder beim Überqueren der Straße und Betreuung der Kinder an den (Schul-)Bushaltestellen.

Einsatzort und -zeit

Jeder Schulweghelfer hat einen festen Standort in seinem Ortsteil. Hierzu zählen Ampeln, Verkehrshelferübergänge und Schulbushaltestellen (siehe Schulweg). In Ausnahmefällen kann auch ein anderer Übergang betreut werden. Hierfür ist ggf. Rücksprache mit der Gemeinde Igensdorf notwendig.

Der Einsatz eines Schulweghelfers dauert pro Tag 20 Minuten. Die Einsatzzeit orientiert sich an den Bushaltestellen an den Abfahrtszeiten der Busse (Abfahrtszeit Bus minus 20 Minuten) bzw. den Stoßzeiten für den Schulweg, also innerhalb des Zeitfenster 7 bis 8 Uhr, je nach Entfernung zur Schule.

Die genauen Einsatz-Tage oder -Wochen werden innerhalb der jeweiligen Ortsteilgruppe abgesprochen. Hier hat jede Gruppe freie Hand und es kann auf die persönliche Situation eingegangen werden.

Versicherung

Alle Schulweghelfer sind ab dem ersten Einsatztag über die Kommunale Unfallversicherung versichert. Hierfür werden die Schulweghelfer zeitnah durch den Ortsteilverantwortlichen dem Arbeitskreis Schulwegsicherheit bzw. der Gemeinde gemeldet.

Ortsteilverantwortliche

Jeder Ortsteil benötigt eine Person, welche die Einsätze am eigenen Standort koordiniert und die Einsätze der Schulweghelfer tagesgenau notiert. Eine tagesgenaue Aufzeichnung ist für die spätere Abrechnung bei der Gemeinde notwendig.

Schulung

Bei Bedarf ist es möglich, eine ca. 1-stündige Schulung mit der Polizei Ebermannstadt durchzuführen. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Arbeitskreis Schulwegsicherheit.

Ausrüstung

Schulweghelfer erhalten mindestens eine Leuchtweste mit einem entsprechenden Aufdruck. Diese können über die Ortsteilverantwortlichen bzw. den Arbeitskreis Schulwegsicherheit angefordert werden bzw. werden ggf. innerhalb einer Gruppe rotiert.

Aufwandsentschädigung

Als Dankeschön vergütet die Gemeinde Igensdorf den Einsatz der Schulweghelfer mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung. Für 3 Tage Einsatz gibt es 7 Euro (entspricht 1 Stunde).  Die Abrechnung erfolgt am Schuljahresende durch den Ortsteilverantwortlichen bei der Finanzverwaltung der Gemeinde.

Kontakt

Den Arbeitskreis Schulwegsicherheit können Sie aktuell (bis Ende Schuljahr 2021/22) über die E-Mail-Adresse schulweghelfer-igensdorf@posteo.deerreichen.

Die Ortsteilverantwortlichen können Sie zusätzlich auch bei den aktiven Schulweghelfern vor Ort erfragen.

10.09.2021 
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