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Krankheit und Befreiung

Im Krankheitsfall entschuldigen Sie bitte Ihr Kind über elternnachricht.de

Wir bitten Sie dringend, diese Möglichkeit zu nutzen, um unser Sekretariat zu entlasten.

Sie können Ihr Kind ausnahmsweise auch telefonisch entschuldigen. Wenn wir Ihren Anruf am Morgen nicht entgegennehmen können, sind wir über den Anrufbeantworter zu erreichen. Es ist ganz wichtig, dass telefonische Krankmeldungen rechtzeitig, d.h. bis spätestens 07:45 Uhr aufgezeichnet sind, da die Lehrkräfte um 07:45 Uhr in ihre Klassen gehen und dann bereits Entschuldigungen oder andere Informationen in Händen halten sollten.

Um auszuschließen, dass nicht anwesenden Kindern auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist, müssen wir informiert sein. Sollten Schülerinnen und Schüler unentschuldigt fehlen, sind Rückrufe bei Ihnen verpflichtend. Deshalb bitten wir Sie, liebe Eltern, Änderungen der Telefonnummern oder der Adressen für das „Notfalltelefon“ unverzüglich den Lehrkräften und der Verwaltung mitzuteilen. Wir sind verpflichtet, die Polizei einzuschalten, sollten Kinder nicht entschuldigt und Sie nicht telefonisch erreichbar sein.

Kinder, die die OGTS besuchen, dürfen nur aus triftigem Grund wie z. B. Arztbesuche freigestellt werden. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an grundschule@igensdorf.de

Ist ein Kind aus zwingenden Gründen verhindert, z. B. wegen Kuraufenthalt etc. am Unterricht oder an einer verbindlichen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist es für unsere Organisation am besten, uns schriftlich und unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Am einfachsten geht das über grundschule@igensdorf.de

Fehlzeit melden über Elternnachricht

Alles Wichtige über unser Eltern-Informationsportal finden Sie hier:


Befreiung vom Unterricht

Sollten Sie Ihr Kind für einige Stunden oder einen Tag vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie bitte vorher bei der Klassenleitung nach. Diese entscheidet, ob Ihr Kind vom Unterricht fernbleiben darf oder nicht. Bei mehr als einem Tag wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Unterrichtsbefreiung vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.

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