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12.10.2021

Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, da die kalte Jahreszeit mitsamt den Infekten und Erkältungen vor der Tür steht, soll hier noch einmal an die Regeln für Krankheitssymptome erinnert werden.

Folgender Auszug ist auch auf der Seite des Kultusministeriums zu finden:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-anbayerns-schulen.html

Wir hoffen, dass wir alle gesund bleiben und die Regelungen nicht brauchen!

Ihr Grundschulteam

Umgang mit Krankheitssymptomen

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben? (akt. 06.07.2021, 11:30 Uhr)

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

 Fieber

 Husten

 Kurzatmigkeit, Luftnot

 Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns

 Hals- oder Ohrenschmerzen

 (fiebriger) Schnupfen

 Gliederschmerzen

 starke Bauchschmerzen

 Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-AntigenSchnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

*) Die Durchführung eines solchen Tests ist z. B. in lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen möglich.

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen/Husten ohne Fieber) in die Schule gehen? (akt. 06.07.2021, 11:30 Uhr)

In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch trotz der leichten Krankheitssymptome auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich:  Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)

 Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)

 Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern.

In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Schülerinnen und Schüler, die entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden dort isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt. Neu: Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

*) Die Durchführung eines solchen Tests ist z. B. in lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen möglich.

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